Der Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb der Kindertagesstätte „Al Nur“ in Mainz erweist sich wegen erheblicher Zweifel an der Zuverlässigkeit des Einrichtungsträgers „Arab Nil-Rhein Verein“ nach der Prüfung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren als rechtmäßig. Daher kann die Schließung der Einrichtung – wie von Gesetzes wegen vorgesehen – zeitnah erfolgen. Dies entschied das VG Mainz. Den Rest des Beitrags lesen »