Der Niedersächsische Landtag hat auf seiner Plenarsitzung am 16.08.2017 das Gesetz zur Verankerung der Pflichten von Schülerinnen und Schülern im Niedersächsischen Schulgesetz beschlossen (LT-Dr 17/7023; LT-Dr 17/8554). Hiernach dürfen Schülerinnen und Schüler „durch ihr Verhalten oder ihre Kleidung die Kommunikation mit den Beteiligten des Schullebens nicht in besonderer Weise erschweren.“ Den Rest des Beitrags lesen