Die 6. Große Strafkammer des LG Wuppertal hat die sieben angeklagten Männer (27 bis 37 Jahre, aus Wuppertal, Willich und Krefeld) zu Geldstrafen bzw. in einem Fall einer Gesamtgeldstrafe zwischen 30 und 80 Tagessätzen verurteilt. In Abhängigkeit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Angeklagten hat das Gericht den einzelnen Tagessatz mit einem Betrag zwischen € 10,– und € 40,– bemessen. Den Rest des Beitrags lesen »