AG Frankfurt a.M.: Verbreiten von Propagandamitteln durch Einstellen von Videos im WhatsApp-Status strafbar

Das AG Frankfurt a.M. hat einen Angeklagten wegen Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem dieser ein zum Hass gegen eine religiöse Gruppe aufstachelndes Video mittels WhatsApp-Status veröffentlichte, das auch Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthielt. Den Rest des Beitrags lesen »