Das ArbG Berlin hat die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung einer Redakteurin des Senders „Deutsche Welle“ für unwirksam erklärt. Der Sender hat zur Begründung der Kündigungen geltend gemacht, die Redakteurin habe sich mehrfach israelfeindlich und antisemitisch in anderen Medien geäußert. Dies widerspreche den Grundsätzen der Deutschen Welle, wie sie ausdrücklich in Guidelines und Positionspapieren festgehalten seien. Den Rest des Beitrags lesen »