Die am 01.01.2019 in Kraft getretene Regelung der Haus- und Badeordnung für die Bäder der Stadt Koblenz über die zulässige Badekleidung, die ein grundsätzliches Verbot des Tragens von Burkinis enthält, verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (sog. Eilverfahren), weshalb es diese Regelung einstweilen bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag in der Hauptsache außer Vollzug setzte. Zugleich regte es bei der Stadt Koblenz an, das angegriffene Burkini-Verbot aufzuheben. Den Rest des Beitrags lesen »