Der Verein „DITIB Türkisch Islamische Gemeinde Germersheim“ hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung der von ihm geplanten Moschee – mit einer Nutzfläche von ca. 2.226 m² und zwei Gebetsräumen mit einer Gesamtfläche von insgesamt ca. 625 m² – in einem besonderen Wohngebiet in Germersheim. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit das vorangegangene Urteil des VG Neustadt an der Weinstraße bestätigte. Den Rest des Beitrags lesen »