Koalitionsvertrag 2013: Die Regierungsparteien zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“

Dr. Georg NeureitherFür den Inhalt des Koalitionsvertrages sind die Regierungsparteien zuständig“, heißt es bei der Bundesregierung. Was haben sich die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Eine Zusammenstellung im Anschluss an unsere Serie zur Bundestagswahl 2013.

Allgemein

„Wir pflegen den Dialog mit den christlichen Kirchen, Religionsgemeinschaften und religiösen Vereinigungen. Sie bereichern das gesellschaftliche Leben und vermitteln Werte, die zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beitragen.“ (Präambel, S. 11)

„Wir werden den Dialog mit den christlichen Kirchen, Religionsgemeinschaften und religiösen Vereinigungen sowie den freien Weltanschauungsgemeinschaften intensiv pflegen. Sie bereichern das gesellschaftliche Leben und vermitteln Werte, die zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beitragen. Wir bekennen uns zum Respekt vor jeder Glaubensüberzeugung. Auf der Basis der christlichen Prägung unseres Landes setzen wir uns für ein gleichberechtigtes gesellschaftliches Miteinander in Vielfalt ein…

Dankbar stellen wir das Erstarken des jüdischen Lebens in unserem Land fest…

Den vielfältigen Beiträgen muslimischer Vereine und Verbände zu unserem Gemeinwesen – etwa … zum Dialog zwischen den Kulturen und Religionen – gilt unsere Wertschätzung und Unterstützung.

Eine offene Gesellschaft bietet im Rahmen der Verfassungsordnung allen Religionen den Freiraum zur Entfaltung ihres Glaubens.“ (4.1, S. 113)

Antisemitismus

„Das entschiedene Eintreten gegen jede Form von Antisemitismus ist auch ein Kennzeichen unserer Außenpolitik.“ (7., S. 174 f.)

„Arabischer Frühling“

„Der Umgang mit der jeweiligen Opposition, die Gewährung elementarer Grund- und Freiheitsrechte einschließlich des Rechts auf Religionsfreiheit sowie die Existenz einer freien Presse- und Medienlandschaft sind für uns ausschlaggebende Kriterien für die Unterstützung dieser Staaten. Religiöse Minderheiten müssen ihren Glauben frei ausüben können und vor Gewalt geschützt werden.

Wir beobachten mit großer Sorge, dass die Lage der Christen und anderer religiöser und ethnischer Minderheiten in Nordafrika, dem Nahen oder Mittleren Osten nach dem Sturz der autoritären Regime sich zum Schlechteren entwickelt. Auch deshalb werden wir die Entwicklung von pluralistischen Gesellschaften, in denen Religionsfreiheit garantiert und umgesetzt wird, dort mit aller Kraft unterstützen. Christen müssen in dieser Region eine Zukunft haben.“ (7., S. 172)

Arbeitsrecht

„Die christlichen Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände sind in vielen Bereichen unserer Gesellschaft unverzichtbar, nicht zuletzt im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich, bei der Betreuung, Pflege und Beratung von Menschen sowie in der Kultur. Zahlreiche Leistungen kirchlicher Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger sind nur möglich, weil die Kirchen im erheblichen Umfang eigene Mittel beisteuern und Kirchenmitglieder sich ehrenamtlich engagieren. Wir … wollen … die kirchlichen Dienste weiter unterstützen. Dabei achten wir die kirchliche Prägung der entsprechenden Einrichtungen.“ (4.1, S. 113)

Außenpolitik

„Dem Dialog mit der islamischen Welt messen wir in unserer Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik eine besondere Bedeutung zu. Dabei ist es in unserem Interesse, die moderaten Kräfte in ihrem Streben nach Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen. Das entschiedene Eintreten gegen jede Form von Antisemitismus ist auch ein Kennzeichen unserer Außenpolitik.“ (7., S. 174 f.)

Ehrenamt

„Zahlreiche Leistungen kirchlicher Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger sind nur möglich, weil … Kirchenmitglieder sich ehrenamtlich engagieren.“ (4.1, S. 113)

Familie

„Wir wollen das Miteinander aller Menschen in unserem Land fördern, unabhängig von ihrer religiösen, politischen, weltanschaulichen oder sexuellen Identität. Wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, wollen wir sie unterstützen.“ (4.1, S. 97)

Integration

„Wir unterstützen die jüdischen Gemeinden und die jüdische Wohlfahrtspflege, zum Beispiel bei der Integration von Zuwanderern…

Den vielfältigen Beiträgen muslimischer Vereine und Verbände zu unserem Gemeinwesen – etwa zur Integration muslimischer Zuwanderer und ihrer Nachkommen in unsere Gesellschaft … – gilt unsere Wertschätzung und Unterstützung.“ (4.1, S. 113)

Islamkonferenz

„Den vielfältigen Beiträgen muslimischer Vereine und Verbände zu unserem Gemeinwesen … gilt unsere Wertschätzung und Unterstützung. In diesem Sinne wollen wir die Deutsche Islam Konferenz fortsetzen.“ (4.1, S. 113)

Kirchensteuer

„Wir halten … am System der Kirchensteuern fest, damit die Kirchen Planungssicherheit haben. Nur so können sie die eigenfinanzierten Leistungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes weiter sicherstellen.“ (4.1, S. 113)

Menschenrechte

„Wir treten für die Religionsfreiheit als elementares Menschenrecht ein. Dies gilt auch für das Recht, keiner Religionsgemeinschaft anzugehören und die Religion zu wechseln. Die Solidarität mit benachteiligten und unterdrückten religiösen Minderheiten ist uns ein besonderes Anliegen. In vielen Ländern der Welt werden besonders Christen wegen ihres Glaubens bedrängt, verfolgt und vertrieben. Religiöse Konflikte vermischen sich oftmals mit sozialen und wirtschaftlichen Spannungen.“ (7., S. 179)

Reformation

„Zum Gedenken an den weit über die Grenzen Deutschlands und Europas hinaus bedeutenden 500. Jahrestag der Reformation 2017 wird auch der Bund einen angemessenen Beitrag leisten.“ (4.1, S. 113)

Soziale Dienstleistungen

„Die christlichen Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände sind in vielen Bereichen unserer Gesellschaft unverzichtbar, nicht zuletzt im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich, bei der Betreuung, Pflege und Beratung von Menschen sowie in der Kultur. Zahlreiche Leistungen kirchlicher Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger sind nur möglich, weil die Kirchen im erheblichen Umfang eigene Mittel beisteuern und Kirchenmitglieder sich ehrenamtlich engagieren. Wir halten daher auch am System der Kirchensteuern fest, damit die Kirchen Planungssicherheit haben. Nur so können sie die eigenfinanzierten Leistungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes weiter sicherstellen. Zugleich wollen wir die kirchlichen Dienste weiter unterstützen. Dabei achten wir die kirchliche Prägung der entsprechenden Einrichtungen…

Wir unterstützen die jüdischen Gemeinden und die jüdische Wohlfahrtspflege, zum Beispiel bei der Integration von Zuwanderern und dem Auf- und Ausbau von Bildungs- und Kultureinrichtungen.

Den vielfältigen Beiträgen muslimischer Vereine und Verbände zu unserem Gemeinwesen – etwa zur Integration muslimischer Zuwanderer und ihrer Nachkommen in unsere Gesellschaft … – gilt unsere Wertschätzung und Unterstützung.“ (4.1, S. 113)

Staatskirchenrecht

„Das bewährte Staatskirchenrecht in unserem Land ist eine geeignete Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften.“ (4.1, S. 113)

Türkei

„Die unbedingte Achtung der Werte, auf denen auch die EU fußt, wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Religions- und Meinungsfreiheit, und deren innerstaatliche Durchsetzung sind Voraussetzung für weitere Fortschritte.“ (6., S. 165)

Anmerkung der Redaktion

Dr. Georg Neureither hatte von 2000 bis 2013 in verschiedenen juristischen Verlagen leitende Positionen inne. Er ist u.a. Lehrbeauftragter für Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Lehrbeauftragter für Religionsverfassungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Prüfer in der Ersten juristischen Prüfung in Baden-Württemberg und Gründer der Internetseite „Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ]“.

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