Anna-Lisa Giehl, Die Europäisierung des kirchlichen Individualarbeitsrechts – Der Einfluss von EMRK und Unionsrecht unter Berücksichtigung seiner verfassungsrechtlichen Grenzen

Anna-Lisa Giehl untersucht den Einfluss der EMRK und des Unionsrechts auf die Zulässigkeit besonderer Einstellungsvoraussetzungen und Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen. Den Rest des Beitrags lesen »

Linda Krewerth, Besondere Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen

Die Dissertationsschrift nähert sich „besonderen kirchlichen Loyalitätsobliegenheiten“ auf der Grundlage des Verfassungsrechts: Bilden das Konzept der Dienstgemeinschaft und zahlreiche in ihm geborgene Prämissen in vielen vorangegangenen Veröffentlichungen den Ausgangspunkt der jeweiligen Untersuchung, sollen hier methodische und dogmatische Sonderwege und Divergenzen zum übrigen (Religions-)Verfassungsrecht aufgedeckt werden. Den Rest des Beitrags lesen »

ArbG Köln: Kündigung der Justitiarin des Erzbistums Köln rechtswidrig

Das ArbG Köln hat über die Klage der Justitiarin und Leiterin der Stabsabteilung „Recht“ entschieden. Es hat u.a. die gegenüber der Klägerin ausgesprochene außerordentliche Kündigung für unwirksam befunden. Nach Bewertung des Gerichts ist das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die vom Erzbistum Köln ausgesprochene „Versetzung in den Ruhestand“ auch nicht in ein Ruhestandsverhältnis überführt worden. Hinsichtlich des von der Klägerin geforderten Schmerzensgeldes hat das Gericht die Klage abgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »

LAG Baden-Württemberg: Evangelisch kochen?

Die außerordentliche Kündigung eines Kochs in einer evangelischen Kindertagesstätte wegen Kirchenaustritts ist unwirksam. Den Rest des Beitrags lesen »

Benjamin Weller, Kirchliches Arbeitsrecht – Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Datenschutz, Rechtsschutz

Das kirchliche Arbeitsrecht der Evangelischen und Katholischen Kirche betrifft in Deutschland rund 1,3 Mio. Mitarbeiter. Für diese gelten Regelungen, die sich wesentlich von den arbeitsrechtlichen Vorschriften sonstiger Arbeitnehmer abheben. In der Rechtsberatung wie im Personalbereich spielen die Sonderregelungen eine große Rolle. Den Rest des Beitrags lesen »

Anne Geismann, Gleichgeschlechtliche Ehe und kirchliches Arbeitsverhältnis

Die gelebte Homosexualität widerspricht der katholischen Glaubens- und Sittenlehre. Gleichgeschlechtlich verheiratete Bewerber für den Dienst der katholischen Kirche können deshalb allein wegen ihres Personenstandes abgelehnt und kirchliche Arbeitnehmer, die eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen, nur aus diesem Grunde entlassen werden. Ist diese Praxis der katholischen Kirche, die weit über das hinausgeht, was „normalen“ Arbeitgebern erlaubt ist, rechtlich zulässig? Den Rest des Beitrags lesen »

Hermann Reichold (Hrsg.), Kirchliches Arbeitsrecht auf neuen Wegen

Nachdem das BAG die Rechtsprechung des EuGH anno 2018 im Fall „Egenberger“ und im „Chefarzt-Fall“ übernommen und verschärft hat, gelten kirchliche Einrichtungen jetzt als „Tendenzbetriebe“. Die neuen Wege und Regeln bei der Einstellung und der Kündigung in der „Dienstgemeinschaft“ werden in diesem Band durch Experten des Arbeitsrechts, des Europarechts und der Theologie näher erläutert. Den Rest des Beitrags lesen »

BAG: Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt nicht zum Nachweis einer Ausschlussfrist

Die kirchenrechtlich vorgeschriebene arbeitsvertragliche Inbezugnahme einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung erfasst zwar inhaltlich auch eine darin enthaltene Ausschlussfrist, die damit zum Bestandteil des Arbeitsverhältnisses wird. Die Ausschlussfrist ist jedoch eine wesentliche Arbeitsbedingung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG. Die bloße Inbezugnahme der Arbeitsrechtsregelung als solche genügt für den danach erforderlichen Nachweis nicht. Auch ein sog. qualifizierter Nachweis nach § 2 Abs. 3 Satz 1 NachwG, wonach sich die Ausschlussfrist nach der kirchlichen Arbeitsrechtsregelung richtet, ist nicht ausreichend, weil der abschließende Katalog dieser Bestimmung Ausschlussfristen nicht erfasst. Weist der kirchliche Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Ausschlussfrist nicht im Volltext nach, kann der Arbeitnehmer ggf. im Wege des Schadensersatzes verlangen, so gestellt zu werden, als ob er die Frist nicht versäumt hätte. Den Rest des Beitrags lesen »

Hermann Reichold (Hrsg.), Europa und das kirchliche Arbeitsrecht – Was bleibt von der Kirchenautonomie?

Die Rechtsprechung des EuGH anno 2018 im Fall „Egenberger“ und im „Chefarzt-Fall“ hat die deutsche Kirchenautonomie tief erschüttert. Soweit es um die Einstellung und die Kündigung in kirchlichen Einrichtungen geht, können weltliche Richter/innen die bisher kaum hinterfragten konfessionellen Anforderungen der Kirchen künftig auf ihre „Wesentlichkeit“ überprüfen. Damit hat Luxemburg (EuGH) Karlsruhe (BVerfG) deutlich dementiert – EU-Recht hat insoweit Vorrang vor der nationalen Verfassung. Und das BAG hat dies jetzt „1:1“ umgesetzt und bestätigt (Egenberger, Chefarzt). Damit wird die Mitarbeit von „Nichtchristen“ in der Kirche deutlich erleichtert, gelebte Praxis damit auch von Rechts wegen anerkannt. Den Rest des Beitrags lesen »

BAG: Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung

Ein der römisch-katholischen Kirche verbundenes Krankenhaus darf seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen Selbstverständnisses zu verhalten, nur dann nach ihrer Religionszugehörigkeit unterschiedlich behandeln, wenn dies im Hinblick auf die Art der betreffenden beruflichen Tätigkeiten oder die Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt. Den Rest des Beitrags lesen »

EuGH: Die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung kann eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstellen

Die Anforderung an einen katholischen Chefarzt, den heiligen und unauflöslichen Charakter der Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche zu beachten, erscheint nicht als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung, worüber im vorliegenden Fall jedoch das deutsche BAG zu befinden hat. Den Rest des Beitrags lesen »

Hermann Reichold (Hrsg.), Welche Loyalität dürfen kirchliche Einrichtungen fordern? – Auf der Suche nach Eckpfeilern der Identität von Caritas und Diakonie

Caritas und Diakonie sind in Zeiten der Säkularisierung und Entkirchlichung darauf angewiesen, die „Dienstgemeinschaft“ auch mit anders- oder nichtgläubigen Mitarbeitern glaubwürdig und im Einklang mit den kirchlichen Vorgaben verwirklichen zu können. In diesem Band wird daher die organisationale Loyalität kraft gemeinsamer Überzeugung ungeachtet der Konfession als maßgebliches Modell der „Dienstgemeinschaft“ zur Diskussion gestellt. Daraus folgen Lockerungen der Einstellungsanforderungen, beispielhaft dargestellt anhand der EKD-Loyalitäts-Richtlinie 2017. Dass die neue Rechtsprechung des EuGH diese Liberalisierung der Einstellungspraxis der Kirchen auch rechtlich fordert, wird ebenfalls verdeutlicht. Den Rest des Beitrags lesen »

GA Wathelet: Das Verbot der Diskriminierung wegen der Religion steht dem entgegen, dass einem katholischen Chefarzt eines katholischen Krankenhauses auf Grund seiner Scheidung und Wiederheirat gekündigt wird

Die Anforderung, dass ein katholischer Chefarzt den heiligen und unauflöslichen Charakter der Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche beachtet, stellt keine echte berufliche Anforderung und erst recht keine wesentliche und gerechtfertigte berufliche Anforderung dar. Den Rest des Beitrags lesen »

BAG: Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch nach Betriebsübergang auf weltlichen Erwerber weiter

Wird der Betrieb eines kirchlichen Arbeitgebers im Wege eines Betriebsübergangs von einem weltlichen Erwerber übernommen, tritt der Erwerber gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Teil der weitergeltenden Pflichten ist die arbeitsvertraglich vereinbarte Bindung an das in Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) geregelte kirchliche Arbeitsrecht. Wird im Arbeitsvertrag auf die AVR in der „jeweils geltenden Fassung“ verwiesen, verpflichtet diese dynamische Inbezugnahme den weltlichen Erwerber, Änderungen der AVR wie z.B. Entgelterhöhungen im Arbeitsverhältnis nachzuvollziehen. Den Rest des Beitrags lesen

Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht: Symposion „Welche Loyalität dürfen kirchliche Einrichtungen fordern?“

Beim 6. Symposion am Freitag, dem 06.10.2017, wird sich von 10.00 bis 16.00 Uhr im Evangelischen Bildungszentrum Hospitalhof in Stuttgart alles um die Frage drehen, welche Art von Loyalität die kirchlichen Einrichtungen der Caritas und Diakonie von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eigentlich fordern dürfen. Die besonders „konfessionell“ definierten Loyalitätsanforderungen in kirchlichen Arbeitsverhältnissen sind in den letzten Jahren schrittweise entschärft worden, werden aber gerade deshalb weiter intensiv diskutiert. Den Rest des Beitrags lesen

Hermann Reichold (Hrsg.), Dienstgemeinschaft im 21. Jahrhundert – Christliche Unternehmenskultur auf dem Prüfstand

Kirchliche Einrichtungen sind in der säkularen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts mehr denn je darauf angewiesen, eine christliche „Unternehmenskultur“ zu entwickeln, die unabhängig vom persönlichen Bekenntnis der Mitarbeitenden Glaubwürdigkeit und hohe Fachkompetenz nach innen und außen verbürgt. In diesem Band werden daher beispielhaft die Umsetzung von diakonischer „Corporate Governance“ oder einrichtungsspezifischer Ethik-Richtlinien als Voraussetzung guter christlicher Unternehmenskultur dargestellt und diskutiert. Zudem werden die staatskirchenrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen zur Auflockerung konfessioneller Loyalitätsobliegenheiten in den Blick genommen. Den Rest des Beitrags lesen »

„Dienstgemeinschaft im 21. Jahrhundert – Christliche Unternehmenskultur auf dem Prüfstand“ – Tagungsbericht des 5. Symposions der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht

Tabea KulschewskiSamuel KupfferVon Tabea Kulschewski und Samuel KupfferTübingen

Nach dem Grußwort von Caritas-Vertreter Marc Riede erläuterte Tagungsleiter Prof. Dr. Hermann Reichold die besondere Thematik des 5. Symposions. Wer nur über „harte“ arbeitsrechtliche Fragen verhandle, könnte versucht sein, die „weichen“ Faktoren guter Unternehmensführung zu vernachlässigen. Daher erschien es sinnvoll, sich einmal über die Bedingungen guter „corporate governance“ in der Dienstgemeinschaft auszutauschen, um womöglich arbeitsrechtlich „harte“ Maßnahmen tunlichst zu vermeiden. Den Rest des Beitrags lesen »

Hermann Reichold (Hrsg.), Reformbedarf im Mitarbeitervertretungsrecht

Das Mitarbeitervertretungsrecht der beiden großen Kirchen soll einerseits der besonderen „Dienstgemeinschaft“ rechtliche Form und Ausdruck geben, andererseits von den weltlichen Standards des Betriebs- bzw. Personalverfassungsgesetzes nicht zu weit entfernt bleiben. In diesem Band werden daher besondere Rechtsfragen der katholischen MAVO bzw. des evangelischen MVG anhand der Rechtsprechung der weltlichen und kirchlichen Arbeitsgerichte dargestellt. Außerdem wird die rechtspolitische Diskussion dokumentiert, die eine Novellierung von MAVO bzw. MVG mit dem Ziel besserer Rechtsdurchsetzung, erweiterter Mitbestimmung und mehr Transparenz anstrebt. Den Rest des Beitrags lesen »

BAG: Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung

Die Beklagte ist Trägerin mehrerer Krankenhäuser und institutionell mit der römisch-katholischen Kirche verbunden. Der katholische Kläger war bei ihr seit dem Jahr 2000 als Chefarzt beschäftigt. Den Dienstvertrag schlossen die Parteien unter Zugrundelegung der vom Erzbischof von Köln erlassenen Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 23.09.1993 (GrO 1993). Nach deren Art. 5 Abs. 2 handelte es sich beim Abschluss einer nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe um einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß, der eine Kündigung rechtfertigen konnte. Die Weiterbeschäftigung war grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Loyalitätsverstoß von einem leitenden Mitarbeiter begangen wurde (Art. 5 Abs. 3 GrO 1993 – Art. 5 der GrO wurde mit Wirkung zum 01.08.2015 neu gefasst). Zu diesen zählen nach kirchlichem Recht auch Chefärzte. Den Rest des Beitrags lesen

Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht: Symposion „Dienstgemeinschaft im 21. Jahrhundert – Christliche Unternehmenskultur auf dem Prüfstand“

Die Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht der Universität Tübingen lädt zum fünften Symposion am Freitag, den 21.10.2016, von 10–16 Uhr in Stuttgart in das Haus der Katholischen Kirche ein. In diesem Jahr soll es nicht um Arbeitsrecht im engeren Sinn, sondern um eine Weiterentwicklung der Dienstgemeinschaft in Richtung eines stringenten Governance-Konzepts gehen. Zwar werden Fragen ethisch reflektierter Führungskultur schon seit längerem in Caritas und Diakonie thematisiert, doch bleiben bislang rechtliche Konsequenzen aus. Loyalität ist aber keine Einbahnstraße und betrifft nicht nur Dienstnehmer, sondern bindet auch Dienstgeber. Den Rest des Beitrags lesen »

Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht: Symposion „Nach der Reform ist vor der Reform“ – MAV-Recht im ständigen Wandel

Die Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen kündigt ihr viertes Symposion an. Es findet am Freitag, den 23.10.2015 von 10–16 Uhr in Stuttgart statt. Den Rest des Beitrags lesen »

Hermann Reichold (Hrsg.), Loyalitätsobliegenheiten im Umbruch

Kirchliche Arbeitgeber verlangen von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur gute Arbeit, sondern auch kirchengemäßes Verhalten. Wie weitgehend diese Loyalitätsobliegenheiten in das Privatleben eingreifen dürfen, war Gegenstand mehrerer aktueller Urteile des BAG und eines Beschlusses des BVerfG. Die „Säkularisierung“ der kirchlichen Arbeitsbeziehungen lässt sich auch durch kirchenfreundliche Rechtsprechung nicht aufhalten, die Kündigung allein wegen Wiederverheiratung eines leitenden Arztes wird heute als Skandal empfunden. Dieser Band dokumentiert die schwierige Suche nach einer Unternehmenskultur, die gute „soziale“ Arbeit in christlichem Auftrag mit der Achtung vor Individualgrundrechten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vereinbaren sucht. Den Rest des Beitrags lesen »

Elisabeth Hartmeyer, Präjudizialität kirchengerichtlicher Entscheidungen im kollektiven Arbeitsrecht – Zugleich ein Beitrag zum Verhältnis des kirchlichen Betriebsverfassungsrechts zur weltlichen Rechtsordnung

Das kirchliche Betriebsverfassungsrecht, dessen prozessuale Ausgestaltung sowie mögliche Überschneidungen zwischen kirchlichem und staatlichem kollektiven Arbeitsrecht bilden den Schwerpunkt der Arbeit. Untersucht wird, inwieweit die für den Bereich des Betriebsverfassungsrechts gewonnenen Erkenntnisse zur „Rechtskrafterstreckung“ auf den kirchlichen Bereich übertragbar sind. Dies birgt u.a. Fragen danach, wie eine mögliche Kollision der Zuständigkeiten zwischen staatlichen und kirchlichen Arbeitsgerichten aufzulösen ist, auf welche Weise sich unterschiedliche oder gar widersprüchliche Entscheidungen vermeiden lassen und wie sich eine Rechtskrafterstreckung der Entscheidungen kirchlicher Arbeitsgerichte in die Praxis umsetzen lässt. Den Rest des Beitrags lesen »

BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen „Dritten Weg“ im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

Der Zweite Senat des BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen zum sog. „Dritten Weg“ im kirchlichen Arbeitsrecht wegen Unzulässigkeit verworfen. Die Verfassungsbeschwerde war von einer Gewerkschaft eingelegt worden, die vor dem BAG zwar obsiegt hatte, sich aber durch die Urteilsgründe beschwert sah. Der Gewerkschaft fehlt die erforderliche Beschwerdebefugnis. Sie ist weder durch den Urteilstenor beschwert noch folgt ausnahmsweise aus den Urteilsgründen, dass sie gegenwärtig und unmittelbar in ihren Grundrechten betroffen ist. Den Rest des Beitrags lesen »

Moritz Hilje, Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen?

Unter Berufung auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht erlegen die Kirchen ihren Mitarbeitern ein Streikverbot auf. Die Untersuchung befasst sich mit der Frage, ob dieser Streikausschluss rechtmäßig ist. Den Rest des Beitrags lesen »