Das ArbG Köln hat über die Klage der Justitiarin und Leiterin der Stabsabteilung „Recht“ entschieden. Es hat u.a. die gegenüber der Klägerin ausgesprochene außerordentliche Kündigung für unwirksam befunden. Nach Bewertung des Gerichts ist das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die vom Erzbistum Köln ausgesprochene „Versetzung in den Ruhestand“ auch nicht in ein Ruhestandsverhältnis überführt worden. Hinsichtlich des von der Klägerin geforderten Schmerzensgeldes hat das Gericht die Klage abgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »