Am Sonntag, dem 02.09.2018, dürfen die Geschäfte in Kreuztal anlässlich des „38. Kreuztaler Weindorfes“ nicht geöffnet sein. Dies hat die 1. Kammer des VG Arnsberg auf Antrag der Gewerkschaft ver.di mit Beschluss vom 28.08.2018 im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig festgestellt. Den Rest des Beitrags lesen »