Am Montag, den 16.10.2017, beginnt vor dem LG Hamburg die Hauptverhandlung gegen sechs junge, mutmaßlich islamistisch-salafistisch radikalisierte Männer aus Norddeutschland zwischen 17 und 26 Jahren, die im April 2017 auf der Reise nach Syrien aufgegriffen worden sein sollen. Ihnen wird u.a. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen: Die Angeklagten sollen es unternommen haben, zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einen Staat zu reisen, in dem Unterweisungen in Fertigkeiten für die Begehung solcher Taten erfolgen (§ 89a Abs. 2a StGB). Den Rest des Beitrags lesen »