SG Heilbronn: „Deutsche Spätregenmission e.V.“ zur Nachversicherung für ausgeschiedene Mitglieder ihrer „Glaubensgemeinschaft“ verpflichtet

Die „Deutsche Spätregenmission e.V.“ (DS) verfolgt das Ziel, „Menschen zu veranlassen, … einen biblischen Wandel durch die Kraft des Erlösungsblutes … zu führen und sich bereit machen zu lassen für die Wiederkunft Jesu Christi“. Sie hat in Beilstein im Kreis Heilbronn ihre europäische Zentrale. Dort lebte von 1965 an die heute 64-jährige B, bis sie die „Glaubensgemeinschaft“ nach fast 15 Jahren verließ und letztlich in den Kreis Ludwigsburg zog. Als B nunmehr ihren Versicherungsverlauf vom Rentenversicherungsträger feststellen lassen wollte (sog. Kontenklärung), fiel auf, dass die DS für sie (wie für andere Mitglieder auch) keine Rentenversicherungsbeiträge entrichtet hatte – weder vor noch nach deren Ausscheiden. Daraufhin forderte der Rentenversicherungsträger die DS auf, für die Zeit von 1965 bis 1979 Nachversicherungsbeiträge gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI für B in ungenannter Höhe zu zahlen. Den Rest des Beitrags lesen »

SG Heilbronn: Nachversicherungspflicht der „Deutsche Spätregenmission e.V.“ für ausgeschiedene Mitglieder ihrer „Glaubensgemeinschaft“?

Die „Deutsche Spätregenmission e.V.“ (DS) verfolgt das Ziel, „Menschen zu veranlassen, … einen biblischen Wandel durch die Kraft des Erlösungsblutes … zu führen und sich bereit machen zu lassen für die Wiederkunft Jesu Christi“. Sie hat in Beilstein im Kreis Heilbronn ihre europäische Zentrale. Dort lebte von 1965 an die heute 64-jährige B, bis sie die „Glaubensgemeinschaft“ nach fast 15 Jahren verließ und letztlich in den Kreis Ludwigsburg zog. Als B nunmehr ihren Versicherungsverlauf vom Rentenversicherungsträger feststellen lassen wollte (sog. Kontenklärung), fiel auf, dass die DS für sie (wie für andere Mitglieder auch) keine Rentenversicherungsbeiträge entrichtet hatte – weder vor noch nach deren Ausscheiden. Daraufhin forderte der Rentenversicherungsträger die DS auf, für die Zeit von 1965 bis 1979 Nachversicherungsbeiträge für B in ungenannter Höhe zu zahlen. Den Rest des Beitrags lesen »

SG Heilbronn: Musterklage der „Deutsche Spätregenmission e.V.“ – Nachversicherungspflicht für ausgeschiedene Mitglieder ihrer „Glaubensgemeinschaft“?

Die „Deutsche Spätregenmission e.V.“ (DS) hat in Beilstein im Kreis Heilbronn ihre europäische Zentrale. Dort lebte von 1965 an die heute 64-jährige B, bis sie die „Glaubensgemeinschaft“ nach fast 15 Jahren verließ und letztlich in den Kreis Ludwigsburg zog. Als B nunmehr ihren Versicherungsverlauf vom Rentenversicherungsträger feststellen lassen wollte (sog. Kontenklärung), fiel auf, dass die DS für sie (wie für andere Mitglieder auch) keine Rentenversicherungsbeiträge entrichtet hatte – weder vor noch nach deren Ausscheiden. Daraufhin forderte der Rentenversicherungsträger von der DS, für die Zeit von 1965 bis 1979 Nachversicherungsbeiträge gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI für B in ungenannter Höhe zu zahlen. Den Rest des Beitrags lesen »

SG Heilbronn: Leichenschmaus nicht sozialhilfefähig

Der Ehemann der 75-jährigen Klägerin starb Ende Oktober 2010. Auf Wunsch der Klägerin wurde er auf einem Heilbronner Friedhof in einem Wahl- statt in einem Reihengrab beigesetzt. Die Klägerin verfügt lediglich über eine geringe Rente und bezieht zusätzlich Sozialhilfe. Die Stadt Heilbronn bewilligte ihr die Übernahme von Beerdigungskosten i.H.v. pauschal 4.000 € (abzüglich eines von zwei Angehörigen zu tragenden Eigenanteils). Nach einer im weiteren Verlauf von ihr durchgeführten Einzelfallprüfung seien allerdings nur Kosten von tatsächlich 3.600 € erforderlich gewesen; die Klägerin habe daher 400€ mehr erhalten, als ihr eigentlich zustehe. Den Rest des Beitrags lesen »

SG Heilbronn: Leichenschmaus sozialhilfefähig?

Der Ehemann der 75-jährigen Klägerin starb Ende Oktober 2010. Auf Wunsch der Klägerin wurde er auf einem Heilbronner Friedhof in einem Wahl- statt in einem Reihengrab beigesetzt. Die Klägerin verfügt lediglich über eine geringe Rente und bezieht zusätzlich Sozialhilfe. Die Stadt Heilbronn bewilligte ihr die Übernahme von Beerdigungskosten i.H.v. 4.000 € (abzüglich eines von zwei Kindern der Klägerin zu tragenden Eigenanteils). Hiergegen richtet sich die zum SG Heilbronn erhobene Klage (S 11 SO 1712/12 – X). Den Rest des Beitrags lesen »