Die „Deutsche Spätregenmission e.V.“ (DS) verfolgt das Ziel, „Menschen zu veranlassen, … einen biblischen Wandel durch die Kraft des Erlösungsblutes … zu führen und sich bereit machen zu lassen für die Wiederkunft Jesu Christi“. Sie hat in Beilstein im Kreis Heilbronn ihre europäische Zentrale. Dort lebte von 1965 an die heute 64-jährige B, bis sie die „Glaubensgemeinschaft“ nach fast 15 Jahren verließ und letztlich in den Kreis Ludwigsburg zog. Als B nunmehr ihren Versicherungsverlauf vom Rentenversicherungsträger feststellen lassen wollte (sog. Kontenklärung), fiel auf, dass die DS für sie (wie für andere Mitglieder auch) keine Rentenversicherungsbeiträge entrichtet hatte – weder vor noch nach deren Ausscheiden. Daraufhin forderte der Rentenversicherungsträger die DS auf, für die Zeit von 1965 bis 1979 Nachversicherungsbeiträge gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI für B in ungenannter Höhe zu zahlen. Den Rest des Beitrags lesen »