Das VG Karlsruhe hatte die Klage auf Informationszugang mit Urteil vom 24.11.2021 (6 K 192/19) abgewiesen. Der Kläger war Erster Vorsitzender einer Gemeinde der israelitischen Religionsgemeinschaft in Baden K.d.ö.R. und wurde nach Untreuevorwürfen abberufen. In deren Folge fanden umfangreiche Wirtschaftsprüfungen statt, die u.a. die ordnungsgemäße Verwendung finanzieller Zuwendungen des Landes untersuchten. Auf seinen Antrag hat das Kultusministerium dem Kläger nur eingeschränkt Zugang zu den bei ihm in dieser Angelegenheit vorliegenden Informationen gewährt. Die auf vollständigen Informationszugang gerichtete Klage des Klägers hat das VG Karlsruhe weitgehend abgewiesen. Einem weitergehenden Informationsanspruch nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) stünden Persönlichkeitsrechte Dritter sowie das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der beigeladenen Religionsgemeinschaft bzw. der betreffenden Gemeinde nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV entgegen. Dieses sei als „ungeschriebener“ Ausnahmegrund bei der Anwendung des LIFG zu berücksichtigen. Den Rest des Beitrags lesen »