Ein in Trägerschaft der katholischen Kirche stehendes Krankenhaus wies im September 2011 die Bewerbung eines objektiv geeigneten Bewerbers für eine Stelle als Intensivpfleger zurück, weil dieser nicht Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist. Der Bewerber fühlte sich diskriminiert und klagte vor dem ArbG Aachen auf eine Entschädigungszahlung i.H.v. drei Bruttomonatsgehältern, die er bei dem Krankenhaus verdient hätte. Das angerufene ArbG sprach dem Kläger die geltend gemachte Entschädigung zu, wenn auch nicht in voller Höhe. Den Rest des Beitrags lesen »