Das VG Hamburg hat in einem Eilverfahren das Verbot einer Kundgebung auf dem Rathausmarkt gerichtlich bestätigt. Die Behörde für Inneres und Sport hatte zunächst eine in einer geschlossenen Räumlichkeit geplante Veranstaltung verboten, weil dort bekannte salafistische Prediger Reden halten sollten. Daraufhin war eine Kundgebung auf dem Rathausmarkt angemeldet worden, die die Behörde ebenfalls verboten hat. Den hiergegen gerichteten Eilantrag hat das VG nun abgelehnt: Den Rest des Beitrags lesen »