Das VG Koblenz hat der Klage von zwei Grundstückseigentümern stattgegeben, auf ihren Grundstücken die Ausübung der Jagd aus ethischen Gründen zu verbieten. Die Kläger sind Eheleute und verfügen über eine Vielzahl von teilweise nicht zusammenhängenden Einzelgrundstücken innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks. Sie beantragten bei dem Beklagten die jagdrechtliche Befriedung ihres Grundeigentums und brachten u.a. vor, sie seien seit 1986 Vegetarier und könnten es aus Gewissensgründen nicht ertragen, wenn auf ihren Grundstücken Tiere von Treibern und Hunden gehetzt und von Jägern getötet würden. Der Beklagte lehnte den Antrag der Kläger ab, die nach erfolglosem Widerspruchsverfahren beim VG Koblenz um Rechtsschutz nachsuchten. Den Rest des Beitrags lesen »