LSG Sachsen-Anhalt: Kein Extrageld für Jugendweihe

Ohne Erfolg ist die Klage eines jugendlichen Beziehers von Leistungen nach dem SGB II auf Zahlung eines gesonderten Zuschusses i.H.v. 407 € für die Jugendweihefeier geblieben. Diese Kosten machte er für die Anschaffung eines Anzugs sowie die Teilnahmegebühr geltend. Den Rest des Beitrags lesen »