Der 18. Senat des LSG Berlin-Brandenburg hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein Berliner Jobcenter berechtigt war, ein Geldgeschenk als Einkommen bzw. Vermögen auf das Bürgergeld anzurechnen. Das Geldgeschenk i.H.v. € 65.250,– hatten die drei Leistungsempfänger von ihrer Nachbarin erhalten, um nach Mekka reisen zu können. Im konkreten Fall hat der 18. Senat die Frage der Anrechenbarkeit bejaht. Den Rest des Beitrags lesen »