Ein Lebensmittelhändler, der in der Nägeleseestraße (Freiburg/Wiehre) einen Supermarkt betreibt, hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsverkaufsverbot. Dies entschied die 4. Kammer des VG Freiburg mit dem den Beteiligten nun bekannt gegebenen Urteil vom 17.06.2016 (4 K 576/14). Den Rest des Beitrags lesen