ver.di: Verfassungsbeschwerde gegen BAG-Entscheidung zum kirchlichen Arbeitsrecht eingelegt

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat gegen die Entscheidung des BAG zum kirchlichen Arbeitsrecht Verfassungsbeschwerde eingelegt. „Weil das BAG beim Arbeitskampfrecht als eine Art Ersatzgesetzgeber fungiert, halten wir es für zwingend notwendig, die vom BAG vorgenommene Einschränkung des Streikrechts für mehr als 1,2 Mio. Beschäftigte verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske in Berlin. Das BAG hatte in seinem Urteil im November 2012 das kirchliche Selbstordnungsrecht über das Grundrecht auf Streik gestellt. „Auch wenn ver.di aktuell in kirchlichen Einrichtungen streiken darf, wird uns das Streikrecht bei der Umsetzung der vom BAG festgelegten Bedingungen für den Dritten Weg dauerhaft bestritten“, so der ver.di-Vorsitzende.

Nach Auffassung von ver.di ist der Schutzbereich der kirchlichen Dienstgemeinschaft durch Streiks nicht beeinträchtigt. Der Dienst am Nächsten wird durch entsprechende Aktionen nicht berührt. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG im Rahmen der Verhältnismäßigkeit hätte das BAG diese Frage erörtern müssen. Die Entscheidung des BAG vom 20.11.2012 ist aus Sicht von ver.di auch völkerrechtlich bedenklich, weil die Richter die Vorgaben der Europäischen Sozialcharta und vor allem von Art. 11 EMRK nicht ausreichend in die Abwägung einbezogen haben.

Darüber hinaus verkenne das BAG bei der Abwägung die Bedeutung der Zugehörigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Kirche des Arbeitgebers. In vielen Regionen werden Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kindergärten oder Pflegeeinrichtungen ausschließlich von kirchlich gebundenen Anbietern betrieben. Die Beschäftigten hätten also bei der Suche nach einem Arbeitsplatz gar keine Wahl zwischen kirchlichen Einrichtungen (und dem Dritten Weg) und öffentlichen oder privaten Arbeitgebern (und damit dem für alle geltenden allgemeinen Arbeits- und Tarifrecht).

Ungeachtet der Verfassungsbeschwerde wird ver.di weiterhin auf den Abschluss von Tarifverträgen in kirchlichen Einrichtungen hinwirken und gegebenenfalls dort, wo es notwendig ist, die betroffenen Beschäftigten auch zu Arbeitsniederlegungen aufrufen.

Pressemitteilung von ver.di v. 15.04.2013

Anmerkung der Redaktion

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Entscheidung BAG, Urt. v. 20.11.2012 – 1 AZR 179/11.

Eine Antwort to “ver.di: Verfassungsbeschwerde gegen BAG-Entscheidung zum kirchlichen Arbeitsrecht eingelegt”

  1. Wozu Staatskirchenrecht studieren? Antworten von Studierenden | Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ] Says:

    […] (vgl. BAG, Urt. v. 20.11.2012 – 1 AZR 179/11 [gegen diese Entscheidung wurde inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt]), aber auch in anderen Fragen, wie der Beschneidungsdebatte, ist die Achtung der […]

    Like


Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: