Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Juristen sind sprachlich einiges gewohnt und muten sich (und anderen) ebensolches zu: Da gibt es eine „Zeitschrift für Wirtschaftsrecht“, die einfach „ZIP“ heißt; da ist der in der Praxis führende Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, der „Palandt“, der praktisch nur in Abkürzungen geschrieben ist; da gibt es das Internationale Privatrecht (IPR), das entgegen seinem Namen nicht internationales, sondern im Wesentlichen nationales Recht zum Gegenstand hat. Aber dass die Spezialisten eines Rechtsgebiets gar nicht wissen, wie ihr Fach richtig heißt, das gibt es wohl nur im – tja, wie heißt unser Kind? Kein Vorschlag, sondern ein Ansatz: Den Rest des Beitrags lesen »