Die Schulbehörde hatte gegenüber der Mutter einer 16-jährigen Berufsschülerin, die einen sog. Niqab trägt, angeordnet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tochter im Unterricht ihr Gesicht zeigt. Hiergegen hatte sich die Mutter mit einem Eilantrag gewendet, dem das VG Hamburg stattgab. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Freien und Hansestadt Hamburg hat das OVG zurückgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »