Das VG Gelsenkirchen hat den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Bescheid vom 20.06.2018 verfügten Widerruf eines Abschiebungsverbotes in Bezug auf Tunesien für rechtmäßig befunden und die auf Aufhebung des Bescheides gerichtete Klage abgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »