Die Klägerin ist seit 2008 Vorsitzende des Betriebsrats der Beklagten. Ende 2010 und Anfang 2011 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit Zustimmung des Betriebsrats mehrmals fristlos. Sie wirft der Klägerin unter anderem vor, andere Mitglieder des Betriebsrats beleidigt und bedroht, ein Tierabwehrgerät im Betriebsratsbüro aufbewahrt und ihre Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht zu haben. Sie zweifelt an der von der Klägerin angezeigten Arbeitsunfähigkeit, weil die Klägerin damals an einer Segeltour und an einer Kinderfreizeit teilgenommen hat. Über die Wirksamkeit der Kündigungen ist noch nicht rechtskräftig entschieden. Nunmehr verlangt die Klägerin von der Beklagten Entschädigung und Schmerzensgeld i.H.v. 420.000 € als Ersatz immaterieller Schäden sowie den Ersatz weiterer materieller Schäden. Den Rest des Beitrags lesen »