Das Erzbistum Köln ist presserechtlich nicht verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, wie es sein Vermögen anlegt, auch soweit es um Einnahmen aus Kirchensteuern geht. Das hat das OVG – nach mündlicher Verhandlung per Videokonferenz – durch Urteil entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »