Die 1. Kammer des VG Stuttgart hat auf Antrag der Achgut Media GmbH (Antragstellerin) das Land Baden-Württemberg (Antragsgegner) im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, es zu unterlassen, sich auf dem Kurznachrichtendienst „Twitter“ oder sonst öffentlich wie in auf dem Kurznachrichtendienst „Twitter“ veröffentlichten Tweets des Antisemitismusbeauftragten des Landes vom 29.06.2022 zu äußern, soweit darin die Aussagen „Viele Autoren vertreten rassistische & demokratiefeindliche Positionen.“ und „Die Finanzierung von Verschwörungsmythen durch die Wirtschaft muss dringend ein Ende haben.“ getroffen werden. Im Übrigen hat sie den Eilantrag abgelehnt. Den Rest des Beitrags lesen »