Der VGH Baden-Württemberg (VGH) hat der Beschwerde des Veranstalters einer Demonstration auf dem Katholikentag teilweise stattgegeben. Die Landeshauptstadt Stuttgart wies der für die Dauer des Katholikentags geplanten Versammlung, einer Kunstaktion zum Thema „Religionsfreie Zone auf dem Katholikentag 2022“, einen abweichenden Versammlungsort auf dem Stauffenbergplatz zu. Der Abhaltung der Kunstaktion auf der Königstraße im Bereich des Kunstmuseums stünden Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegen. Bei Abhaltung der Versammlung mit einem Platzbedarf von 33 m auf 11 m auf dem als Versammlungsort angegebenen Gelände seien sichere Entfluchtungsmöglichkeiten für das Gebiet des Schlossplatzes ebenso wenig gewährleistet wie eine sichere Zufahrt von Rettungsfahrzeugen. Zudem dürfe der Veranstalter der Aktion ein Promotionsfahrzeug mit den Schriftzügen „Herrgott! Wie kann es sein, dass du ein ganzes Universum erschaffst, aber dein Personal so überhaupt nicht im Griff hast?!“ und „KIRCHENSTAAT? NEIN DANKE. 100 JAHRE VERFASSUNGSBRUCH SIND GENUG. WWW.SCHLUSSMACHEN.JETZT“ nicht aufstellen. Den Rest des Beitrags lesen »