Nach mehrstündiger mündlicher Verhandlung hat die 13. Kammer heute die Klage einer libanesischen Staatsangehörigen, die mit ihrem deutschen Lebensgefährten und ihren Kindern in Hildesheim lebt, gegen ein noch bis Anfang März dieses Jahres verfügtes Ausreiseverbot abgewiesen. Auch unter Berücksichtigung von Erkenntnissen, die der Vertreter des Landeskriminalamtes in der Verhandlung vorgelegt hat, sieht die Kammer berechtigte tatsächliche Anknüpfungspunkte für die Gefahrenprognose der Ausländerbehörde, die Klägerin wolle ausreisen, um in Syrien oder dem Irak in den Machtbereich des sog. IS zu gelangen und diesen dort zu unterstützen. Den Rest des Beitrags lesen