Religion geht dem Recht nicht vor. Das ist die Quintessenz des Urteils des LG Köln zur Beschneidung eines vierjährigen Jungen… Anders kann es im Rechtsstaat ja nicht sein. Nicht? Wie sieht es das Verfassungsrecht? Den Rest des Beitrags lesen »
Religion geht dem Recht nicht vor. Das ist die Quintessenz des Urteils des LG Köln zur Beschneidung eines vierjährigen Jungen… Anders kann es im Rechtsstaat ja nicht sein. Nicht? Wie sieht es das Verfassungsrecht? Den Rest des Beitrags lesen »
Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Juristische Begriffe irritieren das Publikum zuweilen auch deswegen, weil deren rechtlicher Sinngehalt vom allgemeinen Sprachgebrauch stark abweicht. So ist das auch mit der Erkenntnis, dass Juristen bei Art. 4 Abs. 1 und 2 GG offenbar zwischen einer guten und einer schlechten Religionsfreiheit unterscheiden – was in diesem Fall nicht nur das Publikum, sondern auch den Juristen irritierte, der sich dessen bis dato nicht bewusst war. Dazu eine erhellende Begebenheit vom Beisammensein am abendlichen Familientisch: Den Rest des Beitrags lesen »
„Für den Inhalt des Koalitionsvertrages sind die Regierungsparteien zuständig“, heißt es bei der Bundesregierung. Was haben sich die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Eine Zusammenstellung im Anschluss an unsere Serie zur Bundestagswahl 2013. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Katharina Ebner, Raphael Rauch und Daniel Wolff, München
Dem aktuell kontrovers diskutierten Verhältnis von Recht und Religion in Deutschland hat sich die Fachschaftstagung Jura des Cusanuswerks gewidmet, die vom 31.10. bis zum 03.11.2013 in der Katholischen Akademie Schwerte unter der Leitung von Laura Bartels, Katharina Ebner, Lisa Heinzmann, Martin Minkner, Yvonne Neuefeind, Tosan Kraneis und Daniel Wolff stattfand. Die Fachschaftstagung wurde in Kooperation mit dem Internationalen Graduiertenkolleg „Religiöse Kulturen im Europa des 19. und 20. Jahrhunderts“ der Ludwig-Maximilians-Universität München veranstaltet. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was haben sich die Parteien in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 8 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013 bringt eine thematische Darstellung nach Politikfeldern und Stichworten. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was hat sich die FDP in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 5 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg/Stuttgart
Nun ist es entschieden: Das LG Köln hat in seinem Urteil zur Beschneidung eines nicht einwilligungsfähigen, weil vierjährigen Jungen klargestellt, dass Religion dem Recht nicht vorgeht. Anders kann es im Rechtsstaat ja nicht sein. Nicht? Wie sieht es das Verfassungsrecht? Den Rest des Beitrags lesen »
Religion geht dem Recht nicht vor. Das ist die Quintessenz des Urteils des LG Köln zur Beschneidung eines vierjährigen Jungen, das seit letzter Woche für heftige Diskussionen sorgt. Anders kann es im Rechtsstaat ja nicht sein. Nicht? Wie sieht es das Verfassungsrecht? Den Rest des Beitrags lesen »