Nach langen Auseinandersetzungen um die Schulpflicht von Kindern der Angehörigen der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ gründeten diese im Jahr 2006 einen Verein als Träger einer Ergänzungsschule. Derartige Schulen sind nicht genehmigungspflichtig, sondern nur der Schulaufsicht anzuzeigen. Da die Schule eine ausgebildete Lehrkraft nachweisen konnte, stellte das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst fest, dass an der Schule die Schulpflicht erfüllt werden könne. Für das Schuljahr 2013/2014 konnte die Schule keine ausgebildete Lehrkraft mehr vorweisen. Auch wurde mittlerweile den Eltern der meisten Kinder und Jugendlichen das Sorgerecht entzogen. Die in Pflegefamilien oder Heimen untergebrachten Kinder und Jugendlichen besuchen derzeit öffentliche Schulen. Mit Bescheid vom 22.11.2013 untersagte die Regierung von Schwaben dem Verein den Betrieb einer Ergänzungsschule. Den Rest des Beitrags lesen »