Ein Pflegeheim kann nach §§ 74, 98 Abs. 3 SGB XII die Übernahme der Kosten für die Bestattung einer Bewohnerin verlangen, die im Heim mittellos verstorben ist und deren Angehörige selbst unter Betreuung stehen. Den Rest des Beitrags lesen
Ein Pflegeheim kann nach §§ 74, 98 Abs. 3 SGB XII die Übernahme der Kosten für die Bestattung einer Bewohnerin verlangen, die im Heim mittellos verstorben ist und deren Angehörige selbst unter Betreuung stehen. Den Rest des Beitrags lesen
Das SG Gießen hat die Klage einer 62-jährigen Frau aus Gießen abgewiesen. Diese hatte ihre Tante bis zu deren im Alter von 90 Jahren eingetretenen Tod betreut und besaß auch eine Kontovollmacht. Die Deutsche Rentenversicherung erfuhr von dem Tod erst später und zahlte noch Rente für den nachfolgenden Monat. Sie wandte sich zunächst an die kontoführende Bank der verstorbenen Rentnerin und verlangte eine Rücküberweisung der zu viel gezahlten Rente. Die Bank teilte aber mit, das Konto weise ein Minus auf, zuletzt habe die Klägerin als Kontobevollmächtigte über einen Betrag i.H.v. 1.600 € verfügt. Die Rentenversicherung verlangte daraufhin von der Klägerin die Rückzahlung der Rente. Den Rest des Beitrags lesen »