Der Staatsschutzsenat des OLG Naumburg hat heute im Verfahren gegen Leonora M ein Urteil verkündet. Danach ist die Angeklagte der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffengesetz schuldig gesprochen worden. Von dem Vorwurf der Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit hat der Senat die Angeklagte freigesprochen. Den Rest des Beitrags lesen »