Der 4. Zivilsenat des OLG Brandenburg hat am 02.08.2017 die Berufung des eingetragenen Vereins „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland“ gegen ein Urteil des LG Frankfurt (Oder) zurückgewiesen. Das LG hatte in seinem Urteil vom 13.04.2016 die Klage abgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen