LG Frankfurt (Oder): Klage der „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.“ gegen das Land Brandenburg abgewiesen

Mit dem am 13.04.2016 verkündeten Urteil hat die 1. Zivilkammer des LG Frankfurt (Oder) die Klage der „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.“ gegen das Land Brandenburg abgewiesen. Der Kläger, ein Verein, der sich nach seiner Satzung die Aufgabe gestellt hat, humanistische Werte zu vermitteln, hatte beantragt, das beklagte Land zu verurteilen, die Aufstellung von Gottesdiensthinweisschildern in Templin zu dulden. Seinen Anspruch hat er auf eine zivilrechtliche Vereinbarung gestützt. Den Rest des Beitrags lesen »