Der für Staatsschutzsachen zuständige 8. Strafsenat des KG hat die mittlerweile 31-jährige deutsche Staatsangehörige Nadia B. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerer Entziehung Minderjähriger und mit Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe, sowie wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. In Höhe eines Betrages von € 8.233,92 wurde die Einziehung von Wertersatz angeordnet. Die Angeklagte verbleibt in Untersuchungshaft. Den Rest des Beitrags lesen »