Susanne Lepsius (Hrsg.), Rechtsgeschichte, Kirchenrecht, Rechtsphilosophie – Zum Werk Peter Landaus

Peter Landau (1935–2019) war ein vielseitig an den Grundlagen der Rechtswissenschaften interessierter Gelehrter, der an den Universitäten Regensburg und München als Ordinarius wirkte. Seine maßgeblichen Forschungsbeiträge liegen im mittelalterlichen kanonischen Recht, dem evangelischen Kirchenrecht der Neuzeit sowie in der Rechtsphilosophie des 19. und 20. Jahrhunderts. Den Rest des Beitrags lesen »

Hans Michael Heinig/Hendrik Munsonius (Hrsg.), Göttinger Gutachten IV – Kirchenrechtliche Gutachten in den Jahren 2008–2020

Dieser Band dokumentiert Gutachten, die das Kirchenrechtliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland in den Jahren 2008–2020 zu Grundsatzproblemen des Kirchen- und Staatskirchenrechts erstattet hat. Die Beiträge in diesem Band reichen von Grundsatzfragen bis zu der Arbeit am Detail. Den Rest des Beitrags lesen »

Thomas Schüller/Thomas Neumann (Hrsg.), Kirchenrecht im Dialog

Innertheologisch ist das Kirchenrecht als Dialogpartner oft nicht gefragt, vielmehr wird es eher als Grund für den Reformstau in der römisch-katholischen Kirche angesehen. In der Rechtstheorie ist jedoch unstrittig, dass das Kirchenrecht im Dialog mit der Systematik bezüglich der Legislative und im Dialog mit den praktischen Disziplinen im Rahmen der Rechtsapplikation steht. Dieser Band möchte den innertheologischen Dialog nach außen tragen und für die Theologie wie für die anderen Geisteswissenschaften fruchtbar machen. Den Rest des Beitrags lesen »

Christoph F. Schneider, Der kirchliche Verein im kanonischen und weltlichen Recht

Vereine unterstützen und bereichern das gesellschaftliche Leben. Vor allem auf dem Gebiet kirchlichen und karitativen Handelns ist diese Rechtsform beliebt. Es besteht jedoch keine unbeschränkte Gestaltungsfreiheit für den Verein und seine Mitglieder. Vielmehr werden Rechtsformwahl, Betätigung und Vermögensverwaltung von verschiedenen Rechtsgebieten beeinflusst. Für kirchliche Vereine ist dies neben dem staatlichen Vereins- und Steuerrecht das kanonische Recht, das durch Aufsichtsbestimmungen geprägt ist. Den Rest des Beitrags lesen »

Stephan A. Schoppe, Recht der Religionen

Der Verfasser setzt er sich in diesem Buch kritisch mit dem Recht der Religionen auseinander, insbesondere mit den konstitutionellen Grundlagen des Christentums und des Islams. Dabei werden die Diskrepanzen zwischen den verschiedenen Glaubensrichtungen deutlich herausgearbeitet, die sich aus dem Spannungsverhältnis einer säkularen Verfassung und der religiös begründeten Scharia ergeben. Den Rest des Beitrags lesen »

Hans Michael Heinig/Jens Reisgies (Hrsg.), 100 Begriffe aus dem evangelischen Kirchenrecht

Das evangelische Kirchenrecht ist eine vielschichtige Materie. Im Horizont der theologischen Grundlagen der Kirche hat sich eine feinziselierte Rechtsordnung ausgebildet, die mit ihrem komplizierten Zusammenspiel verschiedener Rechtsebenen nur wenige überblicken. Der vorliegende Band versucht sich in drastischer Komplexitätsreduktion. Den Rest des Beitrags lesen »

Rudolf Smend, Abhandlungen zum Kirchen- und Staatskirchenrecht

Rudolf Smend zählt zu den bedeutenden Staatskirchen- und Kirchenrechtlern der jungen Bundesrepublik. Dieser Band realisiert seinen Plan, verstreut veröffentlichte Beiträge zum Kirchen- und Staatskirchenrecht parallel zu seinen „Staatsrechtlichen Abhandlungen“ gebündelt der Leserschaft zur Verfügung zu stellen. Den Rest des Beitrags lesen »

Uwe Kischel (Hrsg.), Religiöses Recht und religiöse Gerichte als Herausforderung des Staates

Das staatliche Recht moderner Verfassungsstaaten sieht sich aktuell mit einer zunehmenden Pluralisierung von Rechtsquellen und Rechtsanwendung konfrontiert. Eine dieser Tendenzen betrifft die Rolle und Anerkennung religiösen Rechts und religiöser Gerichte, die die bislang unumkehrbar erscheinende Säkularisierung staatlichen Rechts und dessen umfassende Regelungskraft in Frage stellen. Den Rest des Beitrags lesen »

Christian Grethlein, Evangelisches Kirchenrecht – Eine Einführung

Evangelisches Kirchenrecht verdankt sich grundlegend der reformatorischen Kritik am kanonischen Recht. Es gewann aber erst nach dem Ende des landesherrlichen Kirchenregiments in einem längeren, regional und konfessionell unterschiedlich verlaufenden Prozess eigene Gestalt. Es entstanden Kirchenverfassungen, Verwaltungsstrukturen, Lebensordnungen, Dienst- und Arbeitsrecht sowie kirchliche Gerichte. Sie werden jeweils an typischen Beispielen vorgestellt und in ihrem theologischen und rechtlichen Gehalt erläutert. Den Rest des Beitrags lesen »

Hendrik Munsonius, Evangelisches Kirchenrecht – Grundlagen und Grundzüge

Ausgehend von einer Entfaltung des Rechts- und des Kirchenbegriffs zeigt Hendrik Munsonius, warum die Bildung einer kirchlichen Rechtsordnung angebracht ist und wo sie ihre Grenzen hat. Das Kirchenrecht ist die Ordnung, die sich die Kirche für ihr Handeln gibt. Dieses kann in seiner Vielfalt nach konstitutiven (Verkündigung, Seelsorge), vitalen (Diakonie, Bildungshandeln, Öffentlichkeitsauftrag) und disponierenden Vollzügen (Beschaffung der personellen, sächlichen und organisatorischen Ressourcen) klassifiziert werden. Als Querschnittsaufgabe kommt die Kirchenleitung hinzu. Den Rest des Beitrags lesen »

Heinrich de Wall/Stefan Muckel, Kirchenrecht – Ein Studienbuch, 4. Aufl.

Das Studienbuch befasst sich schwerpunktmäßig mit den kirchenrechtlichen Ordnungen der evangelischen Landeskirchen und der römisch-katholischen Kirche. Beide Rechtsmaterien regeln nicht nur die innerkirchlichen Ordnungen (etwa kirchliche Ämter, kirchliches Arbeitsrecht, Verwaltung von Sakramenten, Kirchenvermögen, kirchlicher Rechtsschutz), sondern befassen sich sehr eingehend auch mit zentralen Lebensbereichen der Kirchenmitglieder. Da die einzelnen kirchenrechtlichen Ordnungen nicht ohne historischen Bezug verständlich sind, wird die Entwicklung des Kirchenrechts vorab in einem kurzen Überblick dargestellt. Außerdem wird das für das kirchliche Wirken besonders wichtige Verhältnis der Kirchen zum Staat behandelt. Den Rest des Beitrags lesen »

Hans M. Heinig/Hendrik Munsonius (Hrsg.), Axel Freiherr von Campenhausen: Gesammelte Schriften II

Zu Fragen des Kirchen- und Staatskirchenrechts, ihren geschichtlichen Grundlagen und gegenwärtigen Problemen hat Axel von Campenhausen, 1969–2008 Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, eine Fülle von Beiträgen geliefert. Anlässlich seines 80. Geburtstages vereinigt dieser Band eine Auswahl aus den letzten 20 Jahren seines Schaffens. Den Rest des Beitrags lesen »

Bernd Grzeszick (Hrsg.), Aktuelle Entwicklungen des Kirchen- und Staatskirchenrechts

Die Kirchen in Deutschland und ihre Stellung in der Gesellschaft unterliegen regelmäßig Veränderungen, auf die auch das Kirchenrecht und das Staatskirchenrecht eine Antwort geben müssen. Diese Überlegung steht hinter den Themen eines rechtswissenschaftlichen Seminars an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, in dessen Rahmen die vorliegenden Beiträge ihren Ursprung fanden. Sie wurden vornehmlich mit Blick auf die Aktualität ihrer Fragestellung ausgewählt. Den Rest des Beitrags lesen »

Richard H. Helmholz, Kanonisches Recht und europäische Rechtskultur

Das vorliegende Werk ist die Übersetzung des 1996 erschienenen Buches The Spirit of Classical Canon Law des Rechtshistorikers Richard H. Helmholz. Darin stellt er weit über das unmittelbare Kirchenrecht hinaus das klassische kanonische Recht als geistiges Produkt des hohen Mittelalters vom 12. bis 14. Jahrhundert vor, ebenso die Entwicklung bis in die frühe Neuzeit. Den Rest des Beitrags lesen »

Johannes Weber, Die Rechtsstellung des Diözesanbischofs in der Gestaltung der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen

Die Arbeit befasst sich mit der Reichweite der bischöflichen Regelungsbefugnis im Arbeitsrecht, d.h. mit der Frage, ob bzw. inwieweit der Diözesanbischof für die Ausgestaltung des „kirchlichen Arbeitsrechts“ innerhalb der katholischen Kirche zuständig ist. Den Rest des Beitrags lesen »

Wozu Kirchenrecht studieren?

Lukas FrankeVon Lukas Franke, Heidelberg

Diese Frage werden sich sicherlich viele Studenten stellen, die bei der Lektüre des Semesterprogramms auf Vorlesungen und Seminare zum Kirchenrecht stoßen. Angesichts der großen und zumindest zu Studienbeginn auch unübersichtlichen Auswahl an Lehrveranstaltungen in den Rechtswissenschaften verengt sich der Blick spätestens, nachdem die erforderlichen Grundlagenfächer pflichtgemäß absolviert wurden, schnell auf die „examensrelevanten“ Gebiete. Gerade eine Materie wie das Kirchenrecht wird dabei als wenig bedeutsam und zu exotisch bewertet. Und tatsächlich werden den meisten Studenten der Rechtswissenschaften an deutschen Universitäten konkrete kirchenrechtliche Fragen weder im Rahmen ihrer Prüfungen noch im späteren Berufsleben begegnen. Schließlich mag nicht zuletzt die bedauerliche Abschaffung des Doktorgrades beider Rechte (doctor utriusque iuris) an vielen rechtswissenschaftlichen Fakultäten zu diesem Eindruck beigetragen haben. Jedoch besitzt das Kirchenrecht insbesondere für den öffentlich-rechtlich interessierten Studenten zahlreiche bedeutende Aspekte und Verbindungen zu anderen Rechtsbereichen. Im Folgenden sollen diese kursorisch und vornehmlich mit Blick auf das katholische Kirchenrecht (Kanonisches Recht) dargestellt werden. Den Rest des Beitrags lesen »

Martin Heckel, Gesammelte Schriften, Band VI: Staat – Kirche – Recht – Geschichte

Im vorliegenden Band VI seiner Gesammelten Schriften widmet sich Martin Heckel den Auswirkungen der Reformation auf die Geschichte des Kirchenrechts, Reichs- und Staatskirchenrechts in der Neuzeit: dem Ringen um Reform, Parität, Konzil, die Ursprünge der Religionsfreiheit und die Konfessionalisierung der Reichsverfassung im 16. Jahrhundert; der Kulturverantwortung des freiheitlich-pluralistischen Verfassungsstaats im modernen System der Trennung, Kooperation und religiöse Neutralität; der Reform des Religionsunterrichts und der theologischen Fakultäten; den Zukunftsaussichten des deutschen Religionsrechts unter den Herausforderungen des Islam und des Laizismus. Den Rest des Beitrags lesen »

Heinrich de Wall/Stefan Muckel, Kirchenrecht – Ein Studienbuch, 3. Aufl.

Das Lehrbuch befasst sich mit den kirchenrechtlichen Ordnungen der evangelischen Landeskirchen und der römisch-katholischen Kirche. Behandelt sind vor allem kirchliche Ämter, kirchliches Arbeitsrecht, Verwaltung von Sakramenten, Kirchenvermögen und kirchlicher Rechtsschutz. Auch das für das kirchliche Wirken besonders wichtige Verhältnis der Kirchen zum Staat ist kurz erläutert. Den Rest des Beitrags lesen »

Thomas Hahn, Staat und Kirche im deutschen Naturrecht – Das natürliche Kirchenrecht des 18. und 19. Jahrhunderts (ca. 1680 bis ca. 1850)

Unsere Vorstellungen vom Verhältnis von Staat und Kirche werden entscheidend von der Rechtsphilosophie des 18. und frühen 19. Jahrhunderts bestimmt. Das epocheprägende säkulare Naturrecht widmete sich staatskirchenrechtlichen Fragen im Teilgebiet des „natürlichen Kirchenrechts“. Dessen Anhänger leiteten aus übergeordneten Vernunftgründen Regeln ab, die – im Gegensatz zu den besonderen Rechtsordnungen einzelner Kirchen – für alle Religionen Gültigkeit beanspruchten. Den Rest des Beitrags lesen »