Mit Verfügung vom 01.03.2022 hatte der Senator für Inneres der Freien Hansestadt Bremen festgestellt, dass der Al Mustafa Gemeinschaft e.V. sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte, dass er deshalb verboten sei und aufgelöst werde. Grund für das Verbot ist die Unterstüzung der ebenfalls verbotenen Hizb Allah. Das OVG Bremen hat die Klage gegen das Vereinsverbot mit Urteil vom 15.11.2022 abgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »