Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was hat sich die Linke in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 6 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013.
Arbeitsrecht
„Das Streikrecht ist unteilbar – das gilt auch für die Beschäftigten in Kirche, Diakonie und Caritas. Es wird Zeit, dass Beschäftigte kirchlicher Einrichtungen die gleichen Rechte bekommen wie alle anderen Beschäftigten. Das kirchliche Mitarbeitervertretungsrecht ist materiell schlechter. Deshalb muss das Betriebsverfassungsgesetz uneingeschränkt für die Kirchenbeschäftigten gelten. § 118 BetrVG ist entsprechend zu streichen. Kirchliche Einrichtungen, die öffentliche Zuschüsse empfangen, müssen für alle als Beschäftigte sowie Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sein. Das AGG muss auch in kirchlichen Einrichtungen Anwendung finden. Das Arbeitsrecht muss sicherstellen, dass ein aus der Sicht der Kirchen ‚fehlendes privates Wohlverhalten‘ nicht zur Grundlage von Kündigungen in kirchlichen Einrichtungen und Betrieben gemacht werden darf.“ (I, S. 16)
„Grundrechte und Arbeitnehmer/innen-Rechte müssen auch in den Kirchen und Religionsgemeinschaften und in deren Einrichtungen Geltung haben, auch das Streikrecht und das Betriebsverfassungsgesetz.
Durch kirchliche Arbeitgeber ausgeübte Diskriminierung von Beschäftigten aufgrund ihrer Lebensumstände oder ihrer Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit in Bereichen, die nicht unmittelbar der Religionsausübung dienen, muss gesetzlich verhindert werden.“ (V, S. 85)
Datenschutz
„Europol hat weitreichende Befugnisse zur Datenerhebung und Speicherung… Auch die Speicherkategorien ‚rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit‘ bestehen.
Die Linke setzt sich dafür ein, dass die Grundrechte in Europa gestärkt werden: gegen Profiling und verdachtsunabhängige Datenspeicherung, für eine demokratische Kontrolle der Einhaltung der Grundrechte.“ (II, S. 51)
Diskriminierung
„Durch kirchliche Arbeitgeber ausgeübte Diskriminierung von Beschäftigten aufgrund ihrer Lebensumstände oder ihrer Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit in Bereichen, die nicht unmittelbar der Religionsausübung dienen, muss gesetzlich verhindert werden.“ (V, S. 85)
Feiertage
„Religiöse Sonderregelungen wie … die Feiertagsgesetze sind daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie zur Wahrung der religiösen Empfindungen von Angehörigen der unterschiedlichen Glaubensgemeinschaften erforderlich sind.“ (V, S. 85)
Kirchensteuer
„Die Kirchensteuer gehört abgeschafft. Für die Erhebung und Eintreibung von Mitgliedsbeiträgen und damit verbunden auch für die Mitgliederverwaltung an sich sollen ausschließlich die Religionsgemeinschaften selbst zuständig sein. Eine Erhebung der Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit durch die Meldeämter wird dadurch überflüssig und kann wegfallen.“ (V, S. 85)
Kruzifix
„Schulgebet, Schulgottdienst und religiöse Symbole wie das Kruzifix sind in staatlichen Schulen zu entfernen.“ (V, S. 85)
Löhne
„Wir wollen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Gewerkschaften, Kirchen, Sozialverbänden und Wissenschaft – selbst verantwortungsbewusste Unternehmen–- eine Debatte anstoßen, wie viel Ungleichheit bei den Einkommen akzeptabel ist und ab wann der Zusammenhalt und die Demokratie in unserer Gesellschaft darunter leiden.“ (I, S. 14)
Menschenfeindlichkeit
„Rassismus, Nationalismus, Antisemitismus und eine allgemeine Ideologie der Ungleichheit der Menschen sind das Kennzeichen der extremen Rechten in all ihren Schattierungen. Rassismus und Antisemitismus wurzeln tief in der Mitte der Gesellschaft. Es sind immer wieder Repräsentanten der ‚Mitte‘, die rassistische Ausfälle und Ressentiments gesellschaftsfähig machen… Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA stehen Menschen muslimischen Glaubens oftmals unter dem Generalverdacht terroristischer Umtriebe, was zu struktureller Islamfeindlichkeit führt. Wir suchen den Dialog mit muslimischen und jüdischen Gemeinden und Vereinen und stellen uns gemeinsam gegen antimuslimischen Rassismus und Antisemitismus. Rassistische Einstellungen werden in der Bevölkerung auch durch Gesetze, Verordnungen und behördliches Handeln wie das ‚Racial/Ethnic Profiling‘ durch die Polizeibehörden direkt und indirekt legitimiert; mit gesamtgesellschaftlich negativen Folgen auf das Zusammenleben.
Als Teil der demokratischen Gesellschaft steht auch Die Linke gegen Ungleichheitsideologien, jede Form von Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Demokratiefeindlichkeit und Neofaschismus ein.
Die Linke fordert eine systematische Erfassung der Straftaten mit rassistischem, antisemitischem oder islamfeindlichem Hintergrund.
Die Linke fordert die Erfassung islamfeindlicher Straftaten im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK), um das ganze Ausmaß der muslimfeindlichen Hasskriminalität deutlich zu machen.“ (V, S. 76 f.)
Menschenrechte
„Durch soziale Risse und Spaltungen können Sexismus, Antisemitismus, Feindlichkeit gegen Schwule, Lesben und Transmenschen wachsen. Die Kosten dieser Risse und Verwerfungen kommen uns letztlich teurer, als die Erneuerung dessen, was den Zusammenhang stärkt und das soziale Gewebe der Gesellschaft ausmacht. Dafür brauchen wir soziale Investitionen.“ (Einführung, S. 8)
„Soziale Rechte und Bürgerrechte gehören untrennbar zusammen. Sie gelten für alle Menschen unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität, Herkunft, Behinderung, Religion, der sozialen und ethnischen Herkunft.“ (I, S. 40)
„Die Linke verteidigt das Recht aller Menschen auf ein Bekenntnis zu einer Weltanschauung oder Religion. Sie tritt für den Schutz weltanschaulicher und religiöser Minderheiten ein.“ (V, S. 85)
Militärseelsorge
„Die Linke … tritt … ein … für … die Abschaffung der Militärseelsorge.“ (V, S. 85)
Religions- und Weltanschauungsrecht
„Die Linke … tritt … ein … für eine institutionelle Trennung von Staat und Kirche…
Verfassungen dürfen keine religiösen Bezüge aufwiesen. Religiöse Sonderregelungen … sind daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie zur Wahrung der religiösen Empfindungen von Angehörigen der unterschiedlichen Glaubensgemeinschaften erforderlich sind.“ (V, S. 85)
Rüstung
„Die Linke spricht sich für die Einstellung sämtlicher Rüstungsproduktionen in der Bundesrepublik Deutschland aus. Wir wollen mit gesellschaftlichen Partnerinnen und Partnern aus Gewerkschaften, Kirchen, der Friedensbewegung u.a. in einen neuen Prozess der Debatte über Konversionsprogramme für die Beschäftigten in der Rüstungsindustrie eintreten, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Wir knüpfen damit an die friedens- und wirtschaftspolitischen Debatten der Gewerkschaften in den 1980er Jahren und die Konversionsdiskurse Anfang der 1990er Jahre im Rahmen der Auflösung der NVA an. Ein umfassendes Produktionsverbot ist das beste Mittel zur Eindämmung und Verhinderung von Rüstungsexporten.“ (III, S. 56)
Schule
„Schulen sollen Wissen über Religionen vermitteln und die wechselseitige Toleranz der Glaubensgemeinschaften fördern. Der Unterricht ist im Rahmen des Bildungsauftrages des Staates durch staatlich anerkannte Lehrkräfte zu leisten, unabhängig von kirchlicher oder religionspolitischer Einflussnahme. Schulgebet, Schulgottdienst und religiöse Symbole wie das Kruzifix sind in staatlichen Schulen zu entfernen.“ (V, S. 85)
Soziale Dienstleistungen
„Wir wollen keine Bevorzugung von kirchlichen gegenüber öffentlichen Trägern bei der Vergabe von Trägerschaften, z.B. für Kindertagesstätten.“ (V, S. 85)
Staatsleistungen
„Wir wollen den seit 1919 bestehenden Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen endlich umsetzen.“ (V, S. 85)
Strafrecht
„Religiöse Sonderregelungen wie das Blasphemiegesetz (§ 166 StGB) … sind daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie zur Wahrung der religiösen Empfindungen von Angehörigen der unterschiedlichen Glaubensgemeinschaften erforderlich sind.“ (V, S. 85)
Die Linke (Die Linke) – Wahlprogramm
Anmerkung der Redaktion
Die Serie wird mit dem Wahlprogramm von CDU/CSU fortgesetzt.
Dr. Georg Neureither hatte von 2000 bis 2013 in verschiedenen juristischen Verlagen leitende Positionen inne. Er ist u.a. Lehrbeauftragter für Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Lehrbeauftragter für Religionsverfassungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Prüfer in der Ersten juristischen Prüfung in Baden-Württemberg und Gründer der Internetseite „Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ]“.
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