Der 7. Senat des NdsOVG hat mit Beschluss vom 10.09.2020 die Entscheidung des VG Oldenburg vom 03.09.2020 bestätigt, dass am 13.09.2020, am 04.10.2020 und am 11.10.2020 in Oldenburg keine verkaufsoffenen Sonntage stattfinden dürfen. Die von der Stadt Oldenburg erlassene, auf das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) gestützte Allgemeinverfügung für die an den genannten Sonntagen geplanten Ladenöffnungen sämtlicher Verkaufsstellen nach § 2 Abs. 1 NLöffVZG darf damit nicht vollzogen werden. Den Rest des Beitrags lesen »