Der 2. Senat des NdsOVG hat mit Urteilen vom 22.04.2021 entschieden, dass syrischen Asylbewerbern nicht allein deshalb die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist, weil sie aus Furcht davor, zum (Reserve-)Militärdienst in die syrische Armee eingezogen zu werden, aus ihrem Heimatland ausgereist sind. Den Rest des Beitrags lesen »