Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn hat das AG Bonn am 24.07.2012 gegen den Bonner Burschenschafter Norbert W. einen Strafbefehl wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener über 60 Tagessätze zu je 40 € erlassen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Dezember 2011 das Andenken des im April 1945 im Konzentrationslager Flossenbürg hingerichteten Theologen Dietrich Bonhoeffer verunglimpft zu haben. Er soll Bonhoeffer in einem Artikel, der in einem „Bundesbrief“ seiner Burschenschaft erschienen ist, als „Landesverräter“ bezeichnet haben. Den Rest des Beitrags lesen »