Mit einem Eilverfahren wandten sich eine Gewerkschaft und eine kirchliche Arbeitnehmerorganisation gemeinsam gegen die sonntägliche Öffnung von Verkaufsstellen anlässlich des Frühlingsmarktes am 24.04.2022 im Kerngebiet von Weilburg. Diese sonntägliche Öffnung wurde mit Allgemeinverfügung vom 17.03.2022 festgelegt und am 19.03.2022 veröffentlicht. Die 5. Kammer des VG Wiesbaden wies den Eilantrag ab. Den Rest des Beitrags lesen »