LAG Düsseldorf: Tariflicher Zuschlag – Ostersonntag ist ein hoher Feiertag

Der Kläger war seit 1998 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Backwarenindustrie beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Manteltarifvertrag für die Betriebe und Betriebsabteilungen der Brot- und Backwarenindustrie, die Betriebe der Großbäckereien und die Betriebe des Brot- und Backwarenvertriebs für das Land Nordrhein-Westfalen (MTV) Anwendung. In § 4 MTV waren folgende Zuschläge vorgesehen. Arbeit an Sonntagen: unter 3 Stunden 75% (1,75-faches Entgelt je Stunde), mehr als drei Stunden 50% (1,5-faches Entgelt je Stunde); Arbeit an gesetzlichen Wochenfeiertagen 150% (2,5-faches Entgelt je Stunde); Arbeit an hohen Feiertagen (Neujahr, Ostern, 1. Mai, Pfingsten und Weihnachten) 200% (3-faches Entgelt je Stunde). Bis einschließlich 2016 zahlte die Arbeitgeberin für Oster- und Pfingstsonntag den Zuschlag i.H.v. 200%. Im Jahr 2017 informierte sie die Mitarbeiter, dass für diese Tage nur noch Sonntagszuschläge gezahlt würden, weil es sich bei diesen Tagen nicht um gesetzliche Feiertage handele. Der Kläger arbeitete am Ostersonntag 2017. Er begehrt mit seiner Klage € 282,56 weitere Feiertagsvergütung, die der Differenz zwischen Sonntagszuschlag und dem Zuschlag i.H.v. 200% entspricht, sowie die Feststellung, dass die Arbeitgeberin Oster- und Pfingstsonntag jeden Jahres als Arbeit an hohen Feiertagen mit 200% Zuschlag zu vergüten habe. Den Rest des Beitrags lesen »

LAG Düsseldorf: Kirchenmusiker – Schadenersatz durchbricht Rechtskraft nicht

Das LAG Düsseldorf hat die Klage des ehemaligen Chorleiters und Organisten einer katholischen Kirchengemeinde auf Schadensersatz gerichtet auf entgangene Vergütung für die Vergangenheit von € 275.067,– sowie für die Zeit ab Januar 2017 von monatlich € 1.449,– abgewiesen. Die Klage gegen die Kirchengemeinde und gegen das Bistum Essen war erfolglos, weil rechtskräftig feststeht, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Kirchengemeinde durch die Kündigung am 15.07.1997 zum 31.03.1998 auf Grund der Eingehung einer neuen Partnerschaft nach Trennung von seiner Ehefrau sein Ende gefunden hat. Dies haben die deutschen Gerichte in vorangegangenen Verfahren abschließend entschieden. Den Nachweis einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) durch die Beklagten, die diese Entscheidungen durchbrechen könnte, hat der Kläger nicht geführt. Den Rest des Beitrags lesen »

LAG Düsseldorf: Kirchenmusiker – Gericht holt Auskunft des Kommissariats der deutschen Bischöfe ein.

Der Kläger war seit 1983 bei einer katholischen Kirchengemeinde als Chorleiter und Organist in Vollzeit beschäftigt. Die Gemeinde kündigte das Arbeitsverhältnis am 15.07.1997 zum 31.03.1998. Hintergrund war die Trennung des Klägers von seiner Ehefrau im Jahr 1995 und die Eingehung einer neuen Partnerschaft, aus der ein Kind hervorging. Nachdem das ArbG Essen und das LAG Düsseldorf der hiergegen vom Kläger erhobenen Kündigungsschutzklage stattgegeben hatten, hob das BAG das Urteil des LAG Düsseldorf auf. Nach erneuter Verhandlung und durchgeführter Beweisaufnahme wies das LAG die Klage ab. Die Aufnahme einer neuen Beziehung sei eine persönliche sittliche Verfehlung i.S.d. Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 22.09.1993 (GrO). Als Organist und Chorleiter habe er eine große Nähe zum Verkündungsauftrag der katholischen Kirche gehabt. Den Rest des Beitrags lesen

LAG Düsseldorf: Rechtsstreit um das Kopftuchverbot beigelegt

Die Klägerin ist seit 1997 als ausgebildete Sozialpädagogin bei dem Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt und an einer Gesamtschule eingesetzt. Bis zum In-Kraft-Treten des neuen Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 2006 trug sie das islamische Kopftuch. Nach entsprechender Aufforderung durch das beklagte Land hat sie anschließend das Kopftuch abgesetzt und trug seitdem eine Mütze, durch die ihre Haare und Ohren vollständig verdeckt waren. Das beklagte Land sah in dieser Kopfbedeckung lediglich einen Ersatz für das mittlerweile untersagte Kopftuch und hatte die Klägerin daher aufgefordert, auf das Tragen der Mütze zu verzichten. Da sie dem nicht nachgekommen war, sprach das beklagte Land der Klägerin eine Abmahnung aus. Hiergegen hat die Klägerin zunächst beim ArbG Düsseldorf Klage eingereicht mit dem Ziel, die Abmahnung aus ihrer Personalakte zu entfernen. Nachdem sie sowohl bei dem ArbG als auch vor dem LAG Düsseldorf und letztlich vor dem BAG mit ihrer Klage gegen die Abmahnung erfolglos geblieben war, hat sie Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Erste Senat des BVerfG hat mit Beschluss vom 27.01.2015 (1 BvR 471/10) entschieden, dass die Klägerin durch die arbeitsgerichtlichen Urteile aller Instanzen in ihrem Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verletzt wird und hat unter Aufhebung der Urteile des BAG und des LAG Düsseldorf das Verfahren an das LAG Düsseldorf zurückverwiesen. Den Rest des Beitrags lesen »

LAG Düsseldorf: Keine Wiedereinstellung des rechtskräftig gekündigten Kirchenmusikers – Schüth

Der Kläger war seit dem Jahre 1983 bei der beklagten katholischen Kirchengemeinde als Kirchenmusiker tätig. Diese kündigte das Arbeitsverhältnis zum 31.03.1998 mit der Begründung, der noch verheiratete Kläger unterhalte nach Trennung von seiner Ehefrau eine außereheliche Beziehung. Die Ehe des Klägers wurde im August 1998 geschieden. Die Kündigungsschutzklage des Kirchenmusikers hatte vor dem LAG Düsseldorf keinen Erfolg. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zum BAG blieb im Jahr 2000 ebenso ohne Erfolg wie dessen Verfassungsbeschwerde im Jahr 2002. Auf die Individualbeschwerde des Klägers vom 11.01.2003 zum EGMR entschied dieser am 23.09.2010, dass die Beschwerde zulässig und dass Art. 8 EMRK verletzt ist. Art. 8 EMRK schützt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Die vom Kläger angestrengte Wiederaufnahme des ursprünglichen Kündigungsschutzverfahrens blieb auch vor dem BAG erfolglos. Mit Urteil vom 28.06.2012 sprach der EGMR dem Kläger eine Entschädigung von 40.000 € wegen Verletzung von Art. 8 EMRK zu. Die vom Kläger begehrte Wiedereinstellung bei der Kirchengemeinde zum 23.09.2010, hilfsweise ab Zustellung der Klage hat das LAG abgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »

LAG Düsseldorf: Wiedereinstellung eines rechtskräftig gekündigten Kirchenmusikers (Schüth)?

Der Kläger war seit dem Jahre 1983 bei der beklagten katholischen Kirchengemeinde als Kirchenmusiker tätig. Diese kündigte das Arbeitsverhältnis zum 31.03.1998 mit der Begründung, der noch verheiratete Kläger unterhalte nach Trennung von seiner Ehefrau eine außereheliche Beziehung. Die Ehe des Klägers wurde im August 1998 geschieden. Die Kündigungsschutzklage des Kirchenmusikers hatte vor dem LAG Düsseldorf keinen Erfolg. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zum BAG blieb im Jahr 2000 ebenso ohne Erfolg wie dessen Verfassungsbeschwerde im Jahr 2002. Auf die Individualbeschwerde des Klägers vom 11.01.2003 zum EGMR entschied dieser am 23.09.2010, dass die Beschwerde zulässig und dass Art. 8 EMRK verletzt ist. Art. 8 EMRK schützt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Die vom Kläger angestrengte Wiederaufnahme des ursprünglichen Kündigungsschutzverfahrens blieb auch vor dem BAG erfolglos, weil der neu eingeführte Restitutionsgrund der Feststellung der Verletzung der EMRK durch den EGMR auf den Fall des Klägers noch keine Anwendung fand. Mit Urteil vom 28.06.2012 sprach der EGMR dem Kläger eine Entschädigung von 40.000 € wegen Verletzung von Art. 8 EMRK zu. Der Kläger ist der Ansicht, nur durch seine Wiedereinstellung könne die Verletzung des Art. 8 EMRK vollständig beseitigt werden. Den Rest des Beitrags lesen »