Das OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die durch Landesverordnung vorgesehene Sonn- und Feiertagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken rechtmäßig und damit wirksam ist. Ein hiergegen gerichteter Normenkontrollantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte keinen Erfolg. Den Rest des Beitrags lesen »