Der 1. Zivilsenat des OLG Oldenburg bestätigte die Verurteilung eines ehemaligen Pfarrers und vorsitzenden Kuratoriumsmitglieds einer Stiftung der katholischen Kirche zur Rückzahlung von mehr als 220.000 €. Die Stiftung als Klägerin nahm den ehemaligen Pfarrer auf Schadensersatz wegen angeblich angefallener Kosten von Wirtschaftsprüfern und auf Erstattung von aus ihrem Vermögen erbrachter Zahlungen in Anspruch. Nach aufgekommenen Vorwürfen gegen seine Amtsführung, insbesondere auch in finanziellen Bereichen, erklärte der Beklagte den Amtsverzicht als Pfarrer. Daraufhin fanden bei verschiedenen Einrichtungen der katholischen Kirche, für die der Beklagte in seiner vormaligen Funktion als Pfarrer tätig war, Sonderprüfungen für die Geschäftsjahre 2000 bis 2007 statt. Den Rest des Beitrags lesen »