Der 5. Strafsenat des OLG Düsseldorf hat unter Leitung der Vorsitzenden Richterin am OLG Dr. Puderbach-Dehne eine 69-jährige deutsche und türkische Staatsangehörige, wohnhaft in Ibbenbüren, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in sieben Fällen, je in Tateinheit mit der Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. In dem Bewährungsbeschluss wurde der Angeklagten unter anderem auferlegt, einen Betrag i.H.v. € 1.500,– in monatlichen Raten an die Staatskasse zu zahlen. Der Entscheidung lag eine Verständigung zu Grunde. Den Rest des Beitrags lesen »