Der 7. Strafsenat des OLG Düsseldorf (Staatsschutzsenat) hat eine deutsche Staatsangehörige aus Nordrhein Westfalen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung in drei Fällen, hiervon in einem Fall in Tateinheit mit schwerer Entziehung Minderjähriger und zugleich mit Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der Vorsitzende Richter am OLG Lars Bachler verkündete das Urteil nach 13 Verhandlungstagen. Den Rest des Beitrags lesen »