LG Düsseldorf: Kreuz als massive Beeinträchtigung und störender Fremdkörper in einer WEG unzulässig

Mit Urteil vom 22.06.2022 hat die 25. Zivilkammer des LG Düsseldorf die Berufung einer Düsseldorfer Rentnerin, die in ihrem Garten ein etwa 7 m hohes Holzkreuz aufgestellt hatte, zurückgewiesen. Ihre Nachbarin lebte mit ihr in einer Wohnungseigentümergemeinschaft und fühlte sich durch das Kreuz gestört. Sie erhob Klage vor dem AG Düsseldorf und verlangte, dass die Beklagte das Kreuz wieder beseitigt. Die Klage hatte Erfolg. Die Beklagte legte gegen das Urteil des AG Berufung ein.

Wie das LG nun entschied, hat das AG die Beklagte zu Recht zur Beseitigung des Kreuzes verpflichtet. Bereits auf Grund der massiven Höhe handele es sich um eine optische Beeinträchtigung der Wohnanlage. Auf einen vernünftigen Betrachter wirke das Kreuz wie ein störender Fremdkörper. Es führe nämlich dazu, dass der Garten sein Erscheinungsbild als Garten in weiten Teilen verliere und stärker die Züge einer Gedenkstätte annehme. Für die Klägerin sei das Kreuz auch deutlich sichtbar. Das Gericht war nach der durchgeführten Beweisaufnahme schließlich nicht davon überzeugt, dass die Klägerin – wie die Beklagte zuvor behauptet hatte – in die Errichtung des Kreuzes eingewilligt hatte.

Das Urteil ist rechtskräftig. (LG Düsseldorf, Urt. v. 22.06.2022 – 25 S 56/21)

Pressemitteilung des LG Düsseldorf Nr. 17 v. 22.06.2022

LG Düsseldorf: Freiheitsstrafe wegen Anschlagsplanungen aus islamistischen Motiven

Mit Urteil vom 07.01.2022 hat die 2. Große Strafkammer des LG Düsseldorf den Angeklagten wegen Bereiterklärens, einen Mord und weitere Straftaten zu begehen (Einzelstrafe: 4 Jahre 6 Monate, §§ 30 Abs. 2, 211 StGB), und wegen Terrorismusfinanzierung (Einzelstrafe: 9 Monate, § 89c StGB) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte beantragt, den Angeklagten wegen sich Bereiterklärens zu einem Verbrechen (Einzelstrafe: 5 Jahre) sowie wegen Terrorismusfinanzierung (Einzelstrafe: 8 Monate) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 4 Monaten zu verurteilen. Den Rest des Beitrags lesen »