Der Kläger ist seit Mai 2003 beim Kirchengemeindeverband Neuss-Mitte als Küster beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehört das Einsammeln der Kollekte während der Gottesdienste. Der Kirchengemeindeverband wirft dem Kläger vor, nach einem Gottesdienst im Quirinus-Münster in Neuss am 22.06.2012 einen Betrag i.H.v. 164,80 € aus der Kollekte gestohlen zu haben und dies in einem Gespräch Anfang Juli 2012 auch zugegeben zu haben. Der Kläger bestreitet dies. Der Kirchengemeindeverband hat das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger am 10.07.2012 fristlos, hilfsweise fristgerecht gekündigt. Den Rest des Beitrags lesen »