Der Rechtsstreit vor dem ArbG Mannheim, Kammern Heidelberg, in welchem eine Mitarbeiterin ein muslimisches Kopftuch zu tragen begehrte, welches ihre Arbeitgeberin, eine Drogeriemarktkette, im Hinblick auf eine bestehende Betriebsordnung untersagen wollte, wurde in ein „Güterichterverfahren“ verwiesen. Den Rest des Beitrags lesen