LG Bonn: Hauptverhandlung vor der Berufungskammer in dem Strafverfahren gegen Norbert W.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte das AG Bonn am 24.07.2012 gegen den Bonner Burschenschafter Norbert W. einen Strafbefehl wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener über 60 Tagessätze zu je 40 € erlassen. Aufgrund eines gegen diesen Strafbefehl eingelegten Einspruchs kam es am 15.01.2013 zu einer Hauptverhandlung vor dem AG, die mit einer im Wesentlichen dem Inhalt des Strafbefehls entsprechenden Verurteilung des Angeklagten endete. Das AG war zu der Überzeugung gelangt, dass sich der Angeklagte mit dem Inhalt zweier Leserbriefe, in denen unter anderem Dietrich Bonhoeffer als Landesverräter bezeichnet, seine Hinrichtung als „rein juristisch … gerechtfertigt“ und das dem zugrunde liegende Urteil als „nachvollziehbar“ bezeichnet worden war, nach § 189 StGB strafbar gemacht hatte. Den Rest des Beitrags lesen »