Das Gesetz über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern v. 12.07.2017 wurde am 18.07.2017 verkündet (GVBl. S. 362). Es tritt am 01.08.2017 in Kraft. Das Gesetz sieht Verbote der Gesichtsverhüllung in den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung (z.B. bei Ansammlungen und auf bestimmten öffentlichen Plätzen) sowie bei Wahlen vor. Den Rest des Beitrags lesen